The Coaches Charta

10.06.2011 | 10:50 Uhr

Übersetzung des Vorschlages von Frank Dick beim zweiten internationalen Workshop für Coaching Excellence in  Köln am 27.4.2011.

1 Wissen Der Trainer hat
  • das Recht auf ein zugängliches und koordiniertes Trainer-Ausbildungsprogramm
  • die Pflicht, aktiv seine kontinuierliche persönliche und berufliche Trainerausbildung zu verfolgen und einen Ausbildungsstand passend zu den Erfordernissen ihrer Sportler zu verfolgen
2 Qualifikation Der Trainer hat
  • das Recht auf ein akkreditiertes System der Trainerzertifizierung
  • die Pflicht, die zu seiner Trainerrolle und seinem beruflichen Status passende Ausbildungsstufe zu erreichen und zu erhalten
3 Vertrag Der Trainer hat
  • das Recht auf einen formalen Vertrag mit dem Sportler oder dem Verein oder dem Verband
  • die Pflicht, allen Aspekte seiner Trainerrolle wie im Vertrag aufgeführt nachzukommmen und an den Athleten oder das Team abzugeben, wenn persönliche Trainerkompetenzen nicht zu der Entwicklung oder den Leistungsanforderungen des Sportlers oder Teams passen
4 Vergütung Der Trainer hat
  • das Recht auf finanzielle oder andere Gegenleistung für erbrachte Dienstleistungen
  • die Pflicht, sich nach bestem Bemühen wirksam für die vereinbarte Leistung und Entwicklungsziele einzusetzen und die höchsten Standards der Produkt- und Dienstleistungsangebote sicherzustellen
5 Voraussetzungen Der Trainer hat
  •  das Recht auf Arbeitsausstattung zur Unterstützung von Training und Trainer
  • die Pflicht, zur Bereicherung der Trainingskultur des Sports und der Nation beizutragen und den Beruf des Trainers zu fördern
6 Vertretung Der Trainer hat
  • das Recht, einer Berufsvereinigung anzugehören
  • die Pflicht, jederzeit innerhalb des maßgeblichen Arbeitsrechts und des (hier: IAAF-)Ethikcodes zu handeln
7 Ethisches Handeln Der Trainer hat
  • das Recht auf Gleichbehandlung: unabhängig von der Rolle in der Entwicklung des Sportlers, sowohl im Training behinderter wie nicht-behinderter Sportler, in fairer und ehrlicher Weise
  • die Pflicht, Sportler, Trainer und Offizielle mit Respekt und Redlichkeit zu behandeln
8 Mitsprache Der Trainer hat
  • das Recht auf Mitbestimmung im Entscheidungsorgan seines nationalen, Gebiets- oder internationalen Verbandes
  • die Pflicht, die gemeinschaftliche Sicht auf entscheidende Themen der Trainer, des Trainings und des Sports kompetent im Forum der Entscheidungsorgane des jeweiligen Verbandes sicherzustellen. Dieser Blick soll das Gleichgewicht zwischen den Interessen des Sportlers, den Rechten und Pflichten des Trainers und dem Training wie in dieser Charta verankert widerspiegeln.

 

Schlagworte